Anmeldung & und Zahlung

Anmelde- und Zahlungsbedingungen

Beachten Sie bitte unsere Hinweise zur Anmeldung

§ 1 Anmeldung

Die Anmeldung zur Teilnahme kann schriftlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen und ist verbindlich. Mit ihrer Anmeldung bieten sie mir den Vertragsabschluss an.
Der Teilnahmevertrag kommt durch meine schriftliche oder durch E-Mail vorgenommene Buchungsbestätigung zustande.
Sollten sie vom Vertrag zurücktreten, fallen Stornokosten an. Genaue Angaben finden sie unter § 3.

1.1 Datenschutz
Jeder Teilnehmer erklärt sich mit der Speicherung seiner Daten einverstanden, eine Weitergabe erfolgt durch den Veranstalter nur zur Wahrnehmung seiner vertraglichen Rechte.

1.2 Zahlungen
Zahlungen erfolge an Kerstin Neumüller Haver
IBAN: DE 35 2805 0100 0011 1391 93
BIC: SLZODE22XXX

§ 2 Leistung

Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus dem Online- Angebot bzw. der in Bezug genommen Broschüre sowie der Buchungsbestätigung, bei Abweichungen gilt die Buchungsbestätigung.

Mit der Anmeldung wird eine Anzahlung von 100,00 € fällig, die Restzahlung ist spätestens 7 Tage vor der Anreise bzw. vor Beginn der Leistung zu erbringen. Nicht in Anspruch genommene Leistungen bedingen keinen Anspruch auf Rückerstattung.

Ohne vollständige Zahlung besteht kein Anspruch auf Erbringung der Leistung. Programmänderungen, beispielsweise wegen Wetters begründen keine Ersatzforderung. Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.

§ 3 Rücktritt durch Kunden

Ein Rücktritt ist schriftlich oder durch E-Mail jederzeit möglich. Für den Zugang ist der Zeitpunkt des Eingangs bei mir entscheidend. Als Ersatz für bereits erbrachte Aufwendungen wird folgender Anspruch erhoben:

  • Bis 40 Tage vor Beginn der Maßnahme : Anzahlungsbetrag
  • 39 -10 Tage vor Beginn : 80% des Preises
  • 9 Tage und weniger sowie bei Nichterscheinen: 90% des Preises
  • Bei Abbruch der Maßnahme nach Beginn wird: 100% des Preises geschuldet.
Bis 2 Tage vor Beginn kann eine Ersatzperson zur Teilnahme gestellt werden, sofern diese den Anforderungen gewachsen ist.

§ 4 Rücktritt der Veranstalterin

Fällt eine Veranstaltung beispielsweise wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl aus, wird der Teilnehmer spätestens 7 Tage vor Beginn benachrichtigt. Ist kurzfristig, zum Beispiel wegen Krankheit der Veranstalterin, die Veranstaltung nicht durchführbar ist der Teilnehmer unmittelbar zu benachrichtigen. Er erhält den Reisepreis zurück, weitere Ansprüche bestehen nicht.

Der Veranstalter kann den Vertrag mit dem Teilnehmer fristlos kündigen, wenn der Teilnehmer nachhaltig nach einer Abmahnung die Veranstaltung stört. Der Teilnehmer hat keine Ansprüche auf Rückerstattung von Kosten.

Interesse geweckt?

Dann melden Sie sich zur Maßnahme an! Wir freuen uns auf Sie!